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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Seminare und Inhouse-Schulungen

Deutsche Event Akademie GmbH, Hannover

Im Folgenden werden Vertragspartner der Deutschen Event Akademie GmbH als Auftraggeber und die Deutsche Event Akademie GmbH als Akademie bezeichnet.

Auftraggeber und Akademie sind Vertragsparteien.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Beratungs-, Inhouse-, Outhouse-, online oder ähnlichen Aufträgen der Akademie.

1.2. Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Hierbei kommt es nicht darauf an, welche Bedingungen datumsmäßig zuletzt gestellt wurden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Akademie.

1.3. Die von der Akademie eingesetzten Dozenten handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen der Akademie. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit eingesetzten Dozenten sind ausschließlich über die Akademie abzuschließen.

2. Durchführung des Auftrags

2.1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg. Die Akademie führt Aufträge nach den jeweiligen anerkannten Regeln der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung durch.

2.2. Der Umfang des Auftrags wird bei dessen Erteilung schriftlich festgelegt. Änderungen sind vor Ausführung zu vereinbaren. Sowohl die Akademie als auch der Auftraggeber haben das Recht, vor einer entsprechenden Vereinbarung vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderung nicht zuzumuten ist. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß §649 BGB die vereinbarte bzw. eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

2.3. Nebenabreden und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der Akademie oder von ihr beauftragten Dritten sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

3. Fristen und Termine, Rücktritt

3.1. Angegebene Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3.2. Überschreitet die Akademie einen verbindlich zugesagten Termin zur Fertigstellung des Auftrags aus von ihr zu vertretenden Gründen und gerät dadurch in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung für jede vollendete Woche Verzug von 1% (insgesamt höchstens 15%) des aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes geltend zu machen, soweit er wegen des Verzuges einen nachweislichen Schaden erlitten hat. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

3.3. Setzt der Auftraggeber der Akademie während deren Verzuges eine angemessene Nachfrist und lässt die Akademie diese Frist aus von ihr zu vertretenden Gründen verstreichen oder wird die Leistung aus einem von ihr zu vertretenden Grund unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

3.4. Rücktritt: Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn problemlos und kostenfrei. Der Rücktritt bleibt bis Lehrgangsbeginn kostenfrei, falls ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Ist dies nicht der Fall, werden ab 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn 50% der Lehrgangsgebühren, ab 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 100% der Lehrgangsgebühren fällig.  Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Platz durch Interessierte der Warteliste besetzt werden.

4. Gewährleistung, Haftung

4.1. Die Gewährleistung der Akademie umfasst nur die ihr gemäß Nr. 2 ausdrücklich in diesem Vertrag gegebenen Leistungen.

4.2. Die Gewährleistungspflicht ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels, wozu auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, innerhalb einer angemessenen Frist. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder schlecht, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt.

4.3. Beruht der Fehler oder Mangel, der kein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft darstellt, auf einem von der Akademie zu vertretenden Umstand, so haftet sie für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden bei nur leicht fahrlässiger Schadenverursachung durch Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und je Auftrag nur bis zu einem Betrag von

  • EUR 500.000 für Personen- und Sachschäden
  • EUR 125.000 für Vermögensschäden

Gleiches gilt für Aufwendungsersatzansprüche gem. §633 Abs.2 Satz 2 i.V.m. §476a BGB.

Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

4.4. Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 4.2 und 4.3 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Akademie sowie der von ihrem beauftragten Drittem.

4.5. Ausgenommen von den Haftungsbegrenzungen sind Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Auftraggeber.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Akademie wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung entsprechend Nummer 2 in Rechnung stellen.

5.2. Teilrechnungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein; der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass die Akademie damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.

5.3. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum angegebenen Termin zur Zahlung fällig. Bei späterer Zahlung werden für den offenen Rechnungsbetrag Verzugszinsen in i.H.v. 2% p.a. für den Zeitraum zwischen Fälligkeit der Zahlung und Geldeingang in Rechnung gestellt.

5.4. Reisekosten, Reisezeiten, Spesen und Übernachtungskosten werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.6. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1. Bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unterstützt der Kunde die Akademie in erforderlichem Umfang. Insbesondere übergibt er kostenlos und rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt ihm die erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Umgebungen zur Verfügung.

6.2. Die Mitwirkungspflichten des Kunden stellen Hauptleistungspflichten dar.

7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

7.1. Von schriftlichen Unterlagen, die der Akademie zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben werden, darf die Akademie Abschriften für ihre Akten anfertigen.

7.2. Die Akademie verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr durch den Auftrag zur Kenntnis gelangenden Tatsachen, soweit diese sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen.

7.3. An den von der Akademie erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen, etc., behält sich die Akademie die Urheberrechte ausdrücklich vor. Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen werden einzelvertraglich getroffen.

7.4. Die Akademie ist berechtigt, Daten des Auftraggebers ausschließlich für eigene Zwecke zu verarbeiten, der Auftraggeber bestätigt das Informationsschreiben zur Kenntnis erhalten zu haben und willigt in die Verarbeitung seiner Daten eint

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten ist Hannover.

9. Sonstiges

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.

Hannover, den 08.04.2020

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