Für die Weiterbildungen und Fortbildungslehrgänge der DEAplus gibt es unter entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Fördermöglichkeiten.
Mit der Qualitätszertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) erfüllt DEAplus die anspruchsvollen Voraussetzungen des Gesetzgebers an die Qualitätssicherung von Bildungsträgern. Es werden in diesem Zuge regelmäßig Qualitätsaudits durchgeführt. Dieses Qualitätsmanagement ist unter anderem wichtige Voraussetzung für die individuelle Förderung der Teilnahme an Weiterbildungen.
Fördermöglichkeiten
Ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – bitte aktuelle Fördermöglichkeiten individuell recherchieren.
Aufstiegs-BaFöG/AFBG-Förderung
Das Aufstiegs-BAföG (entsprechend dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, wie zum Beispiel Meister*in.
Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann einkommens- und vermögensunabhängig ein Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten beantragt werden; bis maximal 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung werden als Zuschuss ausgezahlt. Für den Rest der Fördersumme erhalten Geförderte ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Zudem werden auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Weitere Infos unter www.meister-bafoeg.info
Weiterbildungsförderung der Bundesländer
- Brandenburg – Bildungsscheck Brandenburg
- Bremen – Bremer Weiterbildungsbildungsscheck
- NRW – Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
- Hessen – Qualifizierungsscheck
- Rheinland-Pfalz – Qualischeck
- Schleswig-Holstein – Weiterbildungsbonus
- Hamburg – Weiterbildungsbonus
- Sachsen – Weiterbildungsscheck
- Sachsen-Anhalt – Weiterbildung direkt
- Thüringen – Weiterbildungsscheck
- Niedersachsen – Weiterbildungsprämie
In einigen Regionen Niedersachsens haben Unternehmen die Möglichkeit eine finanzielle Förderung der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten über IWIN zu beantragen.
In Mecklenburg-Vorpommern können Unternehmen für die Förderung der beruflichen Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter*innen den Bildungsscheck bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung beantragen.
Weiterbildungskosten steuerlich absetzbar
Die Aufwendungen für berufliche Weiterbildungen sind in der Regel steuerlich absetzbar.
- Die Kosten für Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf sind als Werbungskosten in voller Höhe absetzungsfähig.
- Bei Berufs- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf sind die Kosten als Sonderausgaben absetzungsfähig.
Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer*innen können bei ihrem Arbeitgeber pro Jahr fünf Tage (bzw. 10 Tage in zwei Jahren) Bildungsurlaub beantragen. Viele unserer Lehrgänge und Weiterbildungen sind als Bildungsurlaub anerkannt. Sprechen Sie uns an!